Weitere Einschränkung der Vergütung bei ambulanten Operationen bei Versicherten derAOK-Hessen


Nach der AOK-Hessen haben nun auch die übrigen Krankenkassen die seit 1997 unverändert bestehenden Strukturverträge für stationsersetzende ambulante Operationen zum Jahresende aufgekündigt. Dies bedeutet, daß die Vergütung dieser Leistungen je nach Arztgruppe kassenübergreifend um bis zu 60% abgesenkt wird und eine kostendeckende Erbringung im Rahmen einer vertragsärztlichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Im Gegensatz zu früher bestimmen nun die Krankenkassen zusammen mit der kassenärztlichen Vereinigung direkt die Finanzierung stationsersetzender ambulanter Operationen.
 
Falls es nicht noch in den letzten Wochen des Jahres 2004 zu einer neuen vertraglichen Regelung für das Jahr 2005 kommt, können ambulante Operationen zukünftig nur noch wenigen Patienten angeboten werden. Dies gilt in erster Linie für privatversicherte Patienten, Patienten, welche das Kostenerstattungsverfahren gewählt haben, sowie Patienten, bei denen sich die einzelne Krankenkasse bereiterklärt hat, die Kosten zu den bisherigen Konditionen zu übernehmen.
 
Der LAOH rät daher allen Patienten, bei denen eine ambulanten Operation beabsichtigt ist, diese wegen der Ungewissheit noch in diesem Jahr durchführen zu lassen. Versicherte der AOK müssen allerdings damit rechnen, daß die Grenze der Regelleistungsvolumina (Kontingente) bei vielen Ärzten bereits jetzt schon erreicht ist.
 
Dr. Könen
 
1. Vorsitzender LAOH


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